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Supervisory Statement SS1/23Vereinigtes Königreich

SS1/23 – Model risk management principles for banks

SS1/23 legt die Erwartung der PRA fest, dass Banken das Modellrisiko als eigenständiges Risiko steuern. Fünf Prinzipien regeln Modellidentifikation und Tiering, Governance mit Verwaltungsrat und verantwortlicher SMF, Modellentwicklung, unabhängige Validierung und Risikominderung. Wirksam seit 17. Mai 2024.

Das Wichtigste

  1. 01
    Veröffentlicht am 17. Mai 2023, wirksam seit 17. Mai 2024; die Fassung vom April 2026 (wirksam ab 23. April 2026) bringt nur Klarstellungen.
  2. 02
    Erfasst: im Vereinigten Königreich inkorporierte Firmen mit genehmigten internen Modellen für die Eigenmittel; Zweigniederlassungen von Drittlandbanken im Vereinigten Königreich sind nicht erfasst.
  3. 03
    Breite Modelldefinition: Inputs können quantitativ, qualitativ oder auf Expertenurteil gestützt sein; wesentliche und komplexe deterministische Verfahren sind für eine MRM-Behandlung zu prüfen (Principle 1.1).
  4. 04
    Der Verwaltungsrat legt den Model Risk Appetite fest und genehmigt die MRM-Policy; eine verantwortliche SMF trägt die Gesamtverantwortung, festgehalten im Statement of Responsibilities (Principles 2.1 und 2.2).
  5. 05
    Erfasst alle Modelle, intern oder extern entwickelt, einschliesslich Vendor-Modellen und Modellen für die Finanzberichterstattung (Ziffer 1.3).
  6. 06
    Firmen aktualisieren ihre Selbstbeurteilung mindestens jährlich und legen Ergebnisse und Massnahmenpläne dem Verwaltungsrat vor; die PRA kann sie anfordern (Ziffern 1.7 und 1.8).
Status
Veröffentlicht am 17. Mai 2023 zusammen mit PS6/23; seit dem 17. Mai 2024 wirksam. Eine aktualisierte Fassung vom 16. April 2026, veröffentlicht mit LIAF01/26 und wirksam ab dem 23. April 2026, stellt klar, dass die Erwartungen keine Voraussetzung für die Genehmigung interner Modelle sind, und gibt Firmen ab der erstmaligen Genehmigung eines internen Modells zwölf Monate zur Umsetzung. Mit derselben Aktualisierung beurteilen Firmen mit genehmigten internen Modellen ihr Modellrisikomanagement für Stresstests anhand von SS1/23 statt SS3/18. Die fünf Prinzipien sind unverändert.

Was verlangt wird

  1. 01
    Principle 1 – Modellidentifikation und Modellrisiko-Klassifizierung
    Eine festgelegte Modelldefinition, ein umfassendes Modellinventar und ein risikobasiertes Tiering. Die Materialität berücksichtigt grössenbasierte Masse und qualitative Faktoren; die Komplexität kann alternative und unstrukturierte Daten sowie Interpretierbarkeit, Erklärbarkeit, Transparenz und möglichen Bias einbeziehen (Principle 1.3).
  2. 02
    Principle 2 – Governance
    Starke Governance mit einem Verwaltungsrat, der eine MRM-Kultur von oben fördert, einen klaren Model Risk Appetite festlegt, die MRM-Policy genehmigt und eine verantwortliche Person für die Umsetzung eines soliden MRM-Rahmens bestimmt.
  3. 03
    Principle 3 – Modellentwicklung, Implementierung und Nutzung
    Ein robuster Entwicklungsprozess mit Standards für Modelldesign und Implementierung, Modellauswahl und Leistungsmessung sowie regelmässige Tests von Daten, Modellaufbau, Annahmen und Ergebnissen. Die Dokumentation soll einer unabhängigen Fachperson erlauben, das Modell zu verstehen und Parameterschätzung und Ergebnisse zu reproduzieren (Principle 3.5).
  4. 04
    Principle 4 – Unabhängige Modellvalidierung
    Ein Validierungsprozess, der Entwicklung und Nutzung der Modelle laufend, unabhängig und wirksam hinterfragt (Effective Challenge). Die Person oder das Gremium, das ein Modell genehmigt, sorgt dafür, dass Validierungsempfehlungen zur Behebung oder Neuentwicklung umgesetzt werden.
  5. 05
    Principle 5 – Massnahmen gegen Modellrisiken
    Festgelegte Regeln für den Einsatz von Risikominderungen bei schwacher Modellleistung, ein einheitlicher firmenweiter Prozess für Post-Model Adjustments mit unabhängiger Prüfung, Einschränkungen der Modellnutzung sowie formelle Ausnahme- und Eskalationsverfahren (Principles 5.1 bis 5.3).

Was es für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung bedeutet

  1. 01
    Der Verwaltungsrat legt einen Model Risk Appetite mit Messgrössen zu Wirksamkeit des Rahmens, Modellgenehmigung, Limiten und Ausnahmen, Leistungsschwellen sowie zum Einsatz von Risikominderungen und Expertenurteil fest (Principle 2.1(c)).
  2. 02
    Der Verwaltungsrat erhält regelmässig Berichte zum Modellrisikoprofil im Vergleich zum Appetit und soll die Ergebnisse der wesentlichsten Modelle hinterfragen und ihre Grenzen verstehen (Principle 2.1(d) und (e)).
  3. 03
    Eine Person mit Senior Management Function (SMF) ist für den MRM-Rahmen verantwortlich; das Statement of Responsibilities muss dies abbilden (Principle 2.2).
  4. 04
    Ergebnisse der Selbstbeurteilung und Massnahmenpläne gehen zeitnah an den Verwaltungsrat, mit regelmässigen Fortschrittsberichten (Ziffer 1.7).
In MRM-Solution

Wie MRM-Solution unterstützt

  1. 01Jedes Modell in einem Inventar führen, mit Verantwortlichem, Einstufung, Risikoklasse nach EU AI Act und Revalidierungsterminen, verknüpft mit den freigebenden Gremien.
  2. 02Weisungen aus den modellierten Prozessen erzeugen, damit Rollen und Verantwortlichkeiten im Text der gelebten Praxis entsprechen.
  3. 03Gremien, Kompetenzen und Eskalationswege einmal modellieren; die Struktur wird auf Lücken, Zyklen und die Unabhängigkeit der zweiten Linie geprüft.
  4. 04Einen unveränderbaren Audit Trail führen: wer was wann in welcher Rolle geändert hat, dazu ein Änderungsprotokoll pro Weisung.
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Fragen aus der Geschäftsleitung

Gilt SS1/23 für unsere Tätigkeit im Vereinigten Königreich?

Nur für im Vereinigten Königreich inkorporierte Banken, Building Societies und von der PRA bezeichnete Wertpapierfirmen mit genehmigten internen Modellen für Kredit-, Markt- oder Gegenparteikreditrisiko. Eine britische Zweigniederlassung einer Drittlandbank, etwa einer Schweizer Bank, ist nicht erfasst; eine im Vereinigten Königreich inkorporierte Tochtergesellschaft mit genehmigten internen Modellen schon. Nicht erfasste Firmen können die Prinzipien nutzen (Ziffer 1.2).

Erfasst SS1/23 KI- und Machine-Learning-Modelle?

SS1/23 nennt KI nicht ausdrücklich; es gilt für jedes Verfahren, das unter die Modelldefinition fällt, auch für Vendor-Modelle. Bei neuen fortgeschrittenen Ansätzen oder Technologien kann die Komplexitätsbeurteilung alternative und unstrukturierte Daten sowie Interpretierbarkeit, Erklärbarkeit, Transparenz und möglichen Bias einbeziehen (Principle 1.3(c)).

Was hat die Aktualisierung vom April 2026 geändert?

LIAF01/26, wirksam ab dem 23. April 2026, stellt klar, dass die Erwartungen keine Voraussetzung für die Genehmigung interner Modelle sind und Firmen ab der erstmaligen Genehmigung zwölf Monate zur Umsetzung haben. Firmen mit genehmigten internen Modellen beurteilen das Modellrisikomanagement für Stresstests nun anhand von SS1/23 statt SS3/18. Die Prinzipien selbst sind unverändert.

Quellen

Zusammenfassung zur Orientierung, keine Rechtsberatung. Massgebend ist der offizielle Text.
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