Governance-Gremium
Ein Governance-Gremium ist ein Organ, Ausschuss oder anderes formell mandatiertes Gremium, das innerhalb festgelegter Kompetenzen, Zusammensetzung und Berichtslinien entscheidet oder überwacht.
Schweizer Banken trennen den Verwaltungsrat, der für Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle verantwortlich ist, von der Geschäftsleitung, welche die Geschäfte führt. In der deutschen dualistischen Struktur entsprechen ihnen Aufsichtsrat und Vorstand. Darunter stehen Ausschüsse mit delegierten Mandaten, etwa für Prüfung, Risiko, Kredit, Modelle oder IT.
Das FINMA-Rundschreiben 2017/1 verlangt, dass mindestens ein Drittel des Verwaltungsrats unabhängig ist, und dass Institute der Aufsichtskategorien 1 bis 3 einen Prüfungs- und einen Risikoausschuss einsetzen. DORA verpflichtet das Leitungsorgan, das IKT-Risikomanagement festzulegen, zu genehmigen, zu überwachen und dafür einzustehen. Die MaRisk machen alle Geschäftsleiter gemeinsam für eine ordnungsgemässe Geschäftsorganisation verantwortlich und verlangen, das Aufsichtsorgan mindestens vierteljährlich über die Risikosituation zu informieren.
Typische Schwächen sind Ausschüsse mit sich überschneidenden oder lückenhaften Mandaten, Entscheide ausserhalb des zuständigen Gremiums, Protokolle, die die geäusserte Challenge nicht festhalten, und Eskalationswege, die nur auf dem Papier bestehen.
In der Praxis
- 01Hält Mandat, Zusammensetzung, Beschlussfähigkeit, Entscheidungskompetenzen und Berichtslinie jedes Gremiums im Organisationsreglement oder in einer Charta fest.
- 02Bildet die Eskalationswege zwischen den Gremien ab und prüft, ob Themen tatsächlich den Verwaltungsrat erreichen.
- 03Führt Protokolle, die Entscheide, abweichende Meinungen und Folgeaufgaben mit Verantwortlichen festhalten.
- 04Überprüft Ausschussstruktur und Wirksamkeit periodisch, einschliesslich Unabhängigkeit und Fachkompetenz der Mitglieder.
Quellen
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