Attestierung von Weisungen
Die Attestierung von Weisungen ist die dokumentierte Bestätigung von Mitarbeitenden, eine für sie geltende Weisung erhalten, gelesen und verstanden zu haben, je Kampagne und Frist.
Interne Regeln binden nur, wer sie kennt. Die MaRisk verlangen, dass Organisationsrichtlinien den betroffenen Mitarbeitenden in geeigneter Weise bekannt gemacht werden und ihnen in der jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung stehen. Die Attestierung ist der übliche Weg, dies nachzuweisen: Eine definierte Zielgruppe bestätigt innerhalb einer Frist, dass sie eine neue oder materiell geänderte Weisung gelesen und verstanden hat.
Für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung zeigen die Erfüllungsquoten, ob die an der Spitze gesetzten Regeln in der Organisation ankommen. Attestierungsnachweise sind zudem in internen Untersuchungen und Disziplinarverfahren wichtig, wenn die Bank belegen muss, dass eine Person die verletzte Regel kannte.
Typische Fehler sind Attestierungen als blosser Klick ohne Prüfung, ob das Dokument geöffnet wurde, Kampagnen an alle statt an die tatsächlich Betroffenen, keine erneute Attestierung nach materiellen Änderungen und überfällige Bestätigungen, die nie eskaliert werden.
In der Praxis
- 01Legt die Zielgruppe jeder Weisung nach Rolle, Einheit und Jurisdiktion fest.
- 02Verlangt nach materiellen Änderungen eine neue Attestierung, nach redaktionellen nicht.
- 03Akzeptiert die Bestätigung erst, nachdem das Dokument geöffnet wurde, bei kritischen Weisungen erst nach vollständigem Lesen.
- 04Verfolgt die Erfüllung je Kampagne und eskaliert überfällige Bestätigungen an die Vorgesetzten.
- 05Speichert jede Attestierung zusammen mit der Fassung der Weisung, auf die sie sich bezieht.
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